Firmenliquidation

GmbH liquidieren in der Schweiz

Sie als Geschäftsführer sind dazu verpflicht, die Geschäftstätigkeit einzustellen, wenn Ihr Unternehmen in der Schweiz zahlungsunfähig ist. Der nächste Schritt ist es, die GmbH zu liquidieren. Wir unterstützen Sie dabei.

Die Liquidation einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Art. 821 Obligationenrecht

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird gemäss Art. 821 OR in folgenden Fällen aufgelöst: wenn ein in den Statuten vorgesehener Auflösungsgrund eintritt wenn die Gesellschafterversammlung dies beschliesst wenn der Konkurs eröffnet wird in den übrigen vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Die Gründe für die Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung stimmen inhaltlich mit denjenigen des Aktienrechts überein.

Art. 821a Obligationenrecht

Auch für die Folgen der Auflösung verweist Art. 821a OR auf die Regelungen im Aktienrecht. Im Falle des Auflösungsbeschlusses durch die Gesellschafterversammlung ist eine öffentliche Beurkundung nötig. Jeder Gesellschafter hat die Möglichkeit vor Gericht die Auflösung der Gesellschaft zu verlangen. Für die Auflösung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Als wichtige Gründe in Betracht gezogen werden bei der GmbH vor allem persönliche Gründe.

Wichtiger Grund

Dies ist z. B. bei schwerwiegendem Vertrauensmissbrauch der Fall oder auch bei grösseren Streitigkeiten der Beteiligten möglich.Bei der Liquidation hat jeder Gesellschafter einen Anspruch auf einen Anteil am Liquidationsergebnis. Der Anteil errechnet sich aus dem Verhältnis der Nennwerte seiner Stammanteile zum Stammkapital. Auch für die Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mittels der Liquidation sind die Vorschriften des Aktienrechts anwendbar.

Unser Angebot

Mit uns wird die Liquidation zur stressfreien Erfahrung. Wir führen die Firmenliquidation Ihrer GmbH für Sie durch und unterstützen Sie in allen Belangen. Einfach. Online.